Allgemeine Vertragsbestimmungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der Anzahlungsbetrag
(30% des Gesamtpreises) beim Vermieter eingetroffen ist. Die Anzahlung und die Restzahlung
werden im Vertrag festgehalten. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin
beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden,
das Objekt anderweitig vermieten.
2. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn,
sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten
werden am Mietende abgerechnet und sind vor der Abreise zu bezahlen. Staatliche Abgaben
wie Kurtaxen sind  nicht im Mietpreis enthalten.
3. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der
Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt
als in einwandfreiem Zustand übergeben.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis
geschuldet.
4. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten
und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
Untermiete ist nicht erlaubt.
Der Mieter ist dafür besorgt, dass die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages
nachkommen.
Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des
sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl
Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos
auflösen.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für
Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Annullierung
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 42 Tage vor Anreise: € 50.-- Bearbeitungsgebühr
41 bis 10 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
9 bis 0 Tage vor Anreise: 80 % des Mietpreises
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für
den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen
ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung
beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der
nächste Werktag).
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
7. Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen
usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer,
ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt
anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder
nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende
Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
8. Haftung
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservation und vertragskonforme Erfüllung
des Vertrages ein. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen
Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung
ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, unvorhersehbare
oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche
der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogenen Personen
trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das
Verschulden wird vermutet.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.

Ferienwohnungen Linnemann
Am Hylligen Born 8
31812 Bad Pyrmont
Telefon: 05281/1808250
E-Mail: Info@ferienwohnung-bad-pyrmont.com